Oldtimer Erstuntersuchung

Das H-Kennzeichen oder das rote 07er Kennzeichen bekommen Sie nach einer positiven Begutachtung nach §21 StVZO

Oldtimer Erstuntersuchung

Damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als Oldtimer zugelassen wird, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt werden. Die Prüfung und Erstellung eines Oldtimergutachtens erfolgen direkt bei uns durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dieses Gutachten wird für die Beantragung eines H-Kennzeichens benötigt.

HU Regelung bei Neuwagen. Alle 3 Jahre zur Hauptuntersuchung

Oldtimer: Definition

Ein Oldtimer muss per Definition vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein.

GTÜ Berlin

H-Kennzeichen

Oldtimer-Liebhaber können dadurch ihr Fahrzeug ohne große Einschränkungen, wie z.B. Umweltzonen, nutzen.

GTÜ Berlin

Oldtimer-Gutachten

Wichtige Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist die Erstellung eines gültigen Gutachtens.