Dienstleistungen

Änderungsabnahme

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Änderungsabnahme § 19 STVZO

Wesentliche Änderungen an einem Fahrzeug müssen offiziell geprüft und abgenommen werden. Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel Autoumbauten wie Tieferlegung, Anhängerkupplungen, Sonderräder oder der Einsatz anderer Scheinwerfer.

Für die erforderliche Abnahme müssen bitte alle Unterlagen, wie die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie Teilegutachten mitgebracht werden.

Nötige Papiere

Vergessen Sie zu Ihrem Termin nicht, alle nötigen Papiere, wie Fahrzeugschein und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung.

Weniger Wartezeit

Etwas verlegt? Ganz einfach:
Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf sämtliche Datenbanken, in denen fast alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse zu finden sind.

Tuning

Passt das neue Teil, das ich bestellen möchte? Wie laut darf mein Auspuff sein? Wie weit dürfen meine Felgen aus der Karosserie herausragen? Was ist ein ABE? Wir geben Ihnen Tipps und professionelle Antworten auf Ihre Fragen.

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